Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, nutzten im Jahr 2020 13,8 Millionen Beschäftigte die Entfernungspauschale, besser bekannt als Pendlerpauschale. Die Zahlen sind aufgrund der Fristen zur Steuerveranlagung erst jetzt verfügbar.
In der Statistik sind nur die Fälle erfasst, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von damals 1.000 Euro lagen. Personen, die unterhalb dieses Betrags blieben, machten deshalb häufig keine weiteren Angaben zu den Kilometern oder reichten gar keine Steuererklärung ein. 84 Prozent beziehungsweise 11,6 Millionen Personen nutzten zumindest für einen Teil der durchschnittlichen Strecke von 28 Kilometern das eigene Auto.
Im Jahr 2020 betrug die Pendlerpauschale 30 Cent pro Kilometer des einfachen Arbeitswegs. Nach einer Gesetzesreform im Mai 2022 liegt sie ab dem 21. Kilometer bei 38 Cent.
Ein Großteil der Pendelnden (54 Prozent) hatte ein mittleres Einkommen von 20.000 bis unter 50.000 Euro brutto, bei weiteren 30 Prozent lag es zwischen 50.000 und 100.000 Euro im Jahr.
Je ländlicher eine Person wohnte, desto häufiger fuhr sie zudem mit dem Auto. In Großstädten gaben 68 Prozent der Pendelnden an, zumindest für einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen. In Mittel- und Kleinstädten betrug der Anteil 87 Prozent beziehungsweise 91 Prozent, in Landgemeinden 93 Prozent.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom: 31.03.2025